Dienstag, 9. Dezember 2014

Vorfälligkeitsentschädigung für LBS-Kunden?

Wer seine laufende, festverzinste Hypothek kündigt, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren, dem  berechnet die Bank eine sog. "Vorfälligkeitsentschädigung". Ob diese rechtens ist, sei mal dahingestellt.

Interessant sind aber die umgekehrten Fälle: Die nordrheinwestfälische und die bayerische LBS kündigten ihren Kunden die mit 3,5% relativ hochverzinsten Sparverträge, weil diese ungünstig für die Bank sind: WELT

Dass LBS Vizechef Helmut Straubinger dabei ein Unrechtsempfinden gehabt hätte, darüber ist nichts bekannt. Der WELT beklagte er aber, dass ihm dies "keinen Spaß" gemacht habe - also im Unterschied zu dem, wie Banken sonst ihr Geld verdienen und mit ihren Kunden umgehen.

Aber die Kunden lassen sich das zum Glück nicht gefallen und beschweren sich zu tausenden. Auf die Bafin können sie dabei allerdings nicht zählen. Diese betreibt Lobbyarbeit beim Gesetzgeber und will durchsetzen, dass Bausparkassen ihren Kunden lästige Altverträge leichter kündigen können.

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